Häufige Fragen
Das werden wir in ersten Gesprächen oft gefragt.
Zusammenarbeit
Was passiert mit unserer Steuerberatung?
Sie bleibt zuständig für Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen. Wir übernehmen die Lohn- und Gehaltsabrechnung im Rahmen von § 6 Nr. 4 Steuerberatungsgesetz, oder nur die Personaladministration, wenn die Abrechnung bei Ihrer Steuerberatung bleiben soll.
Im zweiten Fall bereiten wir die Daten auf und übergeben sie an die abrechnende Stelle. Format, Termin und Übermittlungsweg stimmen wir zu Beginn direkt mit ihr ab, Rückfragen klären wir ohne Umweg über Sie.
Für welche Unternehmensgrößen arbeiten Sie?
Für kleine und mittlere Unternehmen, vom Handwerk mit wenigen Beschäftigten bis zu Unternehmen mit weit über hundert. Entscheidend ist weniger die Kopfzahl als die Frage, ob bei Ihnen jemand Personal macht. Das klären wir im Kennenlernen.
Arbeiten Sie nur für Unternehmen in Berlin?
Nein. Wir arbeiten aus Berlin für Unternehmen in ganz Deutschland. Die Arbeit erledigen wir remote, Termine vor Ort vereinbaren wir nach Bedarf.
Wer entscheidet über Einstellungen, Gehälter und Kündigungen?
Sie. Arbeitgeber Ihrer Beschäftigten bleibt Ihr Unternehmen, alle personellen Entscheidungen treffen Sie. Wir bereiten sie vor und setzen sie administrativ um, etwa den Vertrag, die Anmeldung oder das Kündigungsschreiben nach Ihrer Freigabe.
Wie schnell bekommen wir eine Antwort?
Im HR-Betreuungspaket-Plus innerhalb von einem Arbeitstag, im HR-Admin- und im Payroll-Paket innerhalb von zwei Arbeitstagen. Sie haben eine feste Ansprechperson mit eingearbeiteter Vertretung, auch im Urlaub läuft die Betreuung weiter.
Brauchen wir eine bestimmte Software?
Nein. Die Abrechnungssoftware betreiben wir. Für die Zeiterfassung arbeiten wir mit Ihrem System oder schlagen Ihnen auf Wunsch eines vor. Verträge erstellen wir mit Ihren Vorlagen oder mit Vorlagen aus unserem Bestand.
Beraten Sie auch rechtlich?
Nein. Rechtsberatung ist nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz Anwältinnen und Anwälten vorbehalten. Wir bereiten fachlich vor und setzen um, die rechtliche Bewertung des Einzelfalls liegt bei Ihnen oder Ihrer Kanzlei. Auf Wunsch organisieren wir die Zusammenarbeit mit einer Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht.
Daten und Sicherheit
Wie sicher sind die Daten unserer Beschäftigten?
Vor Beginn schließen wir mit Ihnen einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Sie bleiben verantwortliche Stelle, wir verarbeiten die Daten nur nach Ihren Weisungen und ausschließlich in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum. Alle Beteiligten sind zur Vertraulichkeit verpflichtet, und wir haben einen externen Datenschutzbeauftragten bestellt.
Was passiert, wenn unsere Daten zu spät kommen?
Abrechnungsstichtag ist der 10. Kalendertag des Monats. Was danach eingeht, rechnen wir im Folgemonat ab. Eilt es, erstellen wir auf Wunsch eine Nachabrechnung im laufenden Monat, gegen gesonderte Vergütung.
Vertrag und Wechsel
Müssen wir uns nach dem HR-Check festlegen?
Nein. Der HR-Check endet mit Bericht und Ergebnispräsentation. Ob und wie es weitergeht, entscheiden Sie danach.
Wie lange binden wir uns?
Laufzeit und Kündigungsfristen der Betreuungspakete stehen in Ihrem Angebot. Die monatlichen Recruiting-Pakete laufen mindestens sechs Monate, Einzelbesetzungen enden mit dem Auftrag.
Können wir mitten im Jahr zu Ihnen wechseln?
Ja. Wir übernehmen die Stamm- und Jahresdaten aus Ihrem bisherigen System und gleichen den ersten Testlauf mit Ihrer letzten Abrechnung ab.
Und wenn wir später wieder wechseln wollen?
Dann übergeben wir innerhalb von vier Wochen nach unserer letzten Leistung alles geordnet: Personalakten als PDF je Person, Stamm- und Abrechnungsdaten als Excel-Datei, dazu eine Übersicht der laufenden Fristen und offenen Vorgänge. Personalakten halten wir nie zurück, auch nicht bei offenen Rechnungen.
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an oder schreiben Sie uns.
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